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Angaben gemäß § 5 TMG
Oliver Kroiß
Lahnstr. 3
64572 Büttelborn
Kontakt:
Telefon: 0176-75865043
E-Mail: info@fitterback.de
Steueridentifikationsnummer:
84009632717
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Datenschutz
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§1 Leistungsbeschreibung
Oliver Kroiß (im Folgenden „der Trainer“ genannt) leitet zwanzigminütige Trainingseinheiten, die vom Klienten gebucht werden. Der Trainer verpflichtet sich, bestmöglich den Bedarf des Klienten zu ermitteln, daraufhin Trainingseinheiten zu erstellen und den Klienten bei der Umsetzung zu begleiten. Eine Erfolgsgarantie besteht nicht.
§2 Abgrenzung diagnostischer und therapeutischer Tätigkeit
Der Trainer distanziert sich und seine zu erbringenden Leistungen deutlich von jeder diagnostischer bzw. kurativer oder therapeutischer Tätigkeit. Der Klient hat kein Anspruch auf Diagnosen seitens des Trainers, bzw. auf heilende Maßnahmen bei Krankheiten oder Verletzungen. Gegebenenfalls ziehen Klient und der Trainer einen Arzt oder Therapeuten zu Rate.
§3 Auskunftspflicht und Verpflichtung zur Schadensbegrenzung
Der Trainer verpflichtet sich, den Klienten bestmöglich und umfassend über Chancen und Risiken hinsichtlich der Ausübung bestimmter Sportarten aufzuklären. Der Trainer ermittelt den Gesundheitszustand des Klienten vor Aufnahme des Trainings per Fragebogen. Der Klient verpflichtet sich, dem Trainer jederzeit vollständig und sachlich richtig über alle Beratung und Training betreffenden Einschränkungen zu unterrichten. Dazu gehören insbesondere chronische und akute Krankheiten, erworbene oder erbliche bedingte Einschränkungen oder Behinderungen am Bewegungsapparat, innerer Organe, den Stoffwechsel betreffend, die Psyche betreffend, Unfälle, auch ohne offensichtliche Folgeschäden oder –symptome, sowie weitere Informationen, die Physis und Psyche des Klienten betreffen. Der Klient ist verpflichtet, jede Empfehlung dem Trainer nach bestem Wissen Gewissen auf Verträglichkeit zu überprüfen. Die Vernachlässigung dieser Überprüfung kann im Fall eines Unfalls ggf. als grob fahrlässige Verletzung der Pflicht zur Schadensbegrenzung angesehen werden.
§4 Haftungsausschluss
Der Trainer haftet in keinem Fall für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die der Klient während der Abhaltung von Beratungs- oder Trainingsstunden Dritten zufügt. Der Trainer haftet nicht für Gesundheitsschäden des Klienten, wenn sich diese im Zusammenhang mit einer Verletzung der Auskunftspflicht des Klienten im Sinne von §3 dieser AGB ergeben haben. Der Trainer haftet gegenüber dem Klienten nur bei nachweislich grober Fahrlässigkeit während der Ausübung von Trainings- oder Beratungsstunden.
§5 Preise, Bezahlung und Zahlungsverzug
Die Preise werden, über den Drittanbieter „Fitogram PRO“, über verschieden wählbare Verträge abgeschlossen. Der Trainer behält sich das Recht vor, dessen Preise jederzeit ohne die Angabe von Gründen anzupassen. Die Preise werden per SEPA abgebucht. Befindet sich der Klient im Zahlungsverzug, ist der Trainer berechtigt, die Leistungen teilweise oder ganz, bis zum vollständigen Ausgleich, einzustellen.
§6 Rabattierungen
Der Trainer bietet dem Klienten die Möglichkeit zwischen verschiedenen Vertragslaufzeiten zu wählen, die mit Rabatten in Form von Gratiseinheiten kombiniert sind. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Der Trainer behält sich das Recht vor, diese Rabattierung jederzeit anzupassen.
§7 Ausfallregelungen
Terminabsprachen können schriftlich, per Email oder mündlich per Telefon erfolgen. Der Trainer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen persönlich zu erbringen. Bei kurzfristigen Terminabsagen seitens des Trainers, aufgrund akuter Verhinderung, wird ein Ersatztermin mit dem Klienten vereinbart. Bei Verspätungen des Trainers wird die Dauer der Verspätung dem Klienten gut geschrieben und eine der betreffenden folgenden Einheiten angehängt. Der Klient verpflichtet sich, zu vereinbarten Terminen persönlich und pünktlich zu erscheinen. Bei Verspätungen des Klienten verfällt die Zeit der Verspätung. Der Klient ist berechtigt, bereits vereinbarte Termine abzusagen oder zu verschieben. Dies muss Mindestens 12 Stunden vorher geschehen, andernfalls ist der Trainer berechtigt, diesen Termin, ohne Anspruch des Klienten auf Ersatz, voll zu berechnen. Bei längerfristiger Verhinderung des Trainers, zum Beispiel aufgrund von Unfall, Krankheit oder Umzug o.ä., kann mit dem Klienten die Vermittlung an einen Kollegen vereinbart werden. Eine Verpflichtung des Klienten zur Annahme besteht nicht. Gegebenenfalls werden im Voraus bezahlte Einheiten zinsfrei zurückerstattet. Bei längerfristiger Verhinderung des Klienten wegen Unfall, Krankheit oder Umzug, kann der Klient die verbleibenden Einheiten von Mehrfachkarten an eine andere Person übertragen. Der Trainer behält sich hierbei das Recht vor, die Annahme des vermittelten Kunden selbst zu entscheiden und ggf. abzulehnen.
§8 Verschwiegenheit
Der Trainer verpflichtet sich, alle den Klienten betreffenden Informationen höchst vertraulich und im Sinne der Verpflichtung zur Verschwiegenheit zu behandeln. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt ebenso gegenüber Familienangehörigen des Klienten, sofern der Klient dem Trainer nicht ausdrücklich davon entbunden hat. Der Trainer entbindet sich selbstständig von der Verschwiegenheitspflicht, oder wird auf Anweisung höherer Instanzen von ihr entbunden, wenn dies mit höherem Gesetz in Konflikt gerät.
§9 Datenschutz
Bei der Beauftragung des Trainers überträgt der Klient diesem automatisch das Recht, alle relevanten personenbezogenen Daten über den Klienten zu speichern. Dies gilt zur Absicherung des Trainers insbesondere für alle, den Gesundheitszustand des Klienten betreffenden Daten. Der Trainer verpflichtet sich, diese Daten streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausnahmen sind Anweisungen höherer Instanzen.